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Regierung will Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu ausrichten

Regierung will Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu ausrichten
Finanzen/Antwort – 03.07.2010

Berlin: (hib/HLE/MIK) Das Volumen der insgesamt hinterzogenen Steuern ist nicht bekannt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2289) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2004) mitteilt, ist der starke Anstieg der Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen seit dem Ankauf von Steuer-CDs Gegenstand von Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene. Es solle eine gesetzliche Neujustierung der strafbefreienden Selbstanzeige vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang begrüßt die Regierung ein Urteil des Bundesfinanzhofes in München. Wie der Bundesfinanzhof sei sie der Auffassung, dass sukzessives und taktisches Vorgehen bei der Selbstanzeige nicht belohnt werden darf. Straffreiheit darf nur derjenige erwarten, der sich in vollem Umfang steuerehrlich macht“, schreibt die Regierung. Quelle: hib



Strafbefreiende Selbstanzeige soll erschwert werden

Strafbefreiende Selbstanzeige soll erschwert werden

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu zu regeln. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll nicht mehr als Baustein einer von Anfang an durchkalkulierten Hinterziehungsstrategie genutzt werden können.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen schärfer gegen Steuerhinterziehung vorgehen und dabei das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu regeln. Die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden, fordern CDU/CSU- und FDP-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag (17/1755), der am 21.5.2010 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. „Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart“, fordern die Fraktionen.

Bei den Finanzämtern in Deutschland würde derzeit die Zahl der Selbstanzeigen drastisch ansteigen. Sinn und Zweck dieser Selbstanzeigen sei seit Jahrzehnten, „den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen attraktiven Anreiz zur Berichtigung vormals unzutreffender oder unvollständiger Angaben zu geben, um im Interesse des Fiskus eine diesem bislang verborgene und ohne die Berichtigung auch künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle zum Sprudeln zu bringen“. Damit werde einem Steuerhinterzieher, der seinen steuerlichen Pflichten künftig wieder in vollem Umfang nachkommen wolle, „eine auch verfassungsrechtlich anerkannte Brücke in die Steuerehrlichkeit geboten“.

Weiter schreiben die Fraktionen, dass sich die strafbefreiende Selbstanzeige in der Vergangenheit bewährt habe. Steuerlich relevante Informationen, vor allem, wenn es sich um grenzüberschreitende Sachverhalte handeln würde, hätten ohne die Mithilfe der Beteiligten nicht aufgeklärt werden können. Eine Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige würde den Finanzbehörden daher im Ergebnis Ermittlungsmöglichkeiten nehmen und das Steueraufkommen verringern, „denn Sachverhalte würden nicht mehr offenbart und damit Steuergelder nicht mehr eingenommen. Die Täter blieben unerkannt, das heißt sie blieben straffrei und behielten hinterzogenes Vermögen“, schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP.

Die Fraktionen fordern, dass die Selbstanzeige „allumfassend“ sein und sich nicht nur auf „bestimmte Länder oder bestimmte Steuergestaltungen beziehen“ dürfe, heißt es im Antrag. Auch Taktieren dürfe nicht mehr belohnt werden. Daher müsse der Zeitpunkt, ab wann eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich sei, überprüft werden.

Außerdem dürfe dem Steuerhinterzieher einem bloß säumigen Steuerpflichtigen gegenüber kein wirtschaftlicher Vorteil entstehen.

Die Bundesregierung solle prüfen, ob mit den von den Fraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen „sichergestellt wird, dass die strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr als Baustein einer von Anfang an durchkalkulierten Hinterziehungsstrategie genutzt werden kann“, fordern CDU/CSU- und FDP-Fraktion.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 167 v. 20.5.2010



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