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Mehrwertsteuer 2010 – die neue Mehrwertsteuer Agenda
Last Updated on Sonntag, 11 Juli 2010 12:35 Written by MWST for MWST.de
Mehrwertsteuer 2010 – die neue Mehrwertsteuer Agenda
Kann es ein wenig mehr MWST sein?
Kurz Vor der Bundestagswahl sprießen die Spekulationen über eine baldige Erhöhung der Mehrwertsteuer aus dem Boden. Die Forderungen seitens der Gastronomiebranche sprechen jedoch für eine Lösung mit drei anstelle von zwei Steuersätzen der Mehrwertsteuer.
Zwei Monate vor der Bundestagswahl richten sich die Blicke auf die Mehrwertsteuer. Ganz vorne dabei, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung: „Ich plädiere dafür, die Mehrwertsteuer ab 2011 um bis zu sechs Prozentpunkte auf 25 Prozent anzuheben“, sagte der Präsident Klaus Zimmermann der „Rheinischen Post“. Dieser Satz sei in Skandinavien bereits üblich. Sollte man die Erhöhung bereits jetzt ankündigen, zögen die Bürger viele Käufe vor, was den Konsum in Folge ankurbeln würde. Im Gegenzug sei eine Senkung der Lohnnebenkosten möglich, was der Wirtschaft und allen Arbeitnehmern helfe.
Das Argument ist jedoch kein neues. Bereits vor vier Jahren hatte der Volkswirt geraten, die Mehrwertsteuer direkt um vier Prozentpunkte auf 20 Prozent zu erhöhen. Das kam nach der Wahl, da zeichnete sich die große Koalition bereits ab.
Bereits zuvor hatte Zimmermann mit anderen Ökonomen nur eine halb so große Erhöhung öffentlich angeregt. Damit wollten sie die Abgaben zur Arbeitslosenversicherung um einen Prozentpunkt senken, sowie den Solidaritätszuschlag komplett streichen.
Die Kanzlerkandidatin der Union ließ sich auf dieses Abkommen ein. Angela Merkel wollte die Einkommensteuer reformieren und die Arbeitskosten senken. Sie redete im Wahlkampf von einer Erhöhung um zwei Punkte. Die SPD hielt dagegen und titelte: „Merkel-Steuer, das wird teuer.“
Die Union schnitt jedoch schließlich um einiges schlechter ab als gedacht, die SPD wählte Merkel zur Kanzlerin – und der Kompromiss aus null und zwei war drei, wie die FDP spottete: Seit Anfang 2007 beträgt der MWST Normalsatz der Mehrwertsteuer stolze 19 Prozent, was in etwa 24 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen spülte.
Die Aktion hatte aber ihren Preis: Seither entwickelte sich der Konsum eher Mager, wie der frühere Wirtschaftsweise Bert Rürup gewissenhaft vermerkte.
Die Erfahrungen von damals wirken immernoch nach. Keiner mag heute über eine höhere Mehrwertsteuer spekulieren. Auf eine entsprechende Frage sagte Merkel in einer Bürgerfragestunde von RTL und Spiegel TV: „Nein. Ich sage ein klares Nein.“ Dies scheint jedoch eher auf ein hinauszögern hinaus zu laufen, da man sich
so kurz vor der Wahl keine Wählerstimmen verderben mag.
Die unmissverständliche Antwort von Merkel bzgl der MWST bezog sich auf den Normalsatz von 19 Prozent. Doch was passiert mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz? Seit 1983 wurde dieser nicht mehr erhöht, er liegt seither bei 7 Prozent. Auch wenn kaum darürber gesprochen wird, dürften intern schon erste Überlegungen laufen, ob man hier nicht doch etwas drehen könnte. So lassen weniger Ausnahmen oder ein höherer ermäßigter Satz ebenfalls die Einnahmen des Staates steigen. Eine hinaufschrauben dieses Satzes würde also ettliche Euro mehr in die marode Staatskasse spülen.
Sind drei Steuersätze die Lösung?
Die bestehenden Ausnahmen kosten den Staat jedes Jahr über 20 Milliarden Euro, so errechnete es das Finanzministerium. Lange war der ermäßigte Steuersatz gerade einmal halb so hoch wie der Normalsatz, wer weiß, ob man sich im Herbst nicht darauf besinnt. Unten 10 Prozent und oben, damit es auch aufgeht, 20 Prozent. So lässt sich in null Komma nichts eine neue Agenda 2010 hinauf beschwören, und leichter rechnen kann man damit auch.
Doch aus dem politischen Blickwinkel ist genau solch ein Szenario gefährlich. Das spricht für ein anderes Modell, eines mit mehr Sätzen. Wer sagt denn, dass es immer und ewig bei Normalsatz und ermäßigtem Satz bleiben zu vermag? Die Gastronomie macht bereits Druck, weniger Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. Sie verweist auf das Ausland, wo dies bereits üblich ist. Und mit Arbeitsplätzen kann man auch hier Zulande immer argumentieren. In der Union und der FDP hat die Branche bereits starke Fürsprecher, der sozialdemokratische Finanzminister Peer Steinbrück hält im Moment noch dagegen. Wie lange er dieses jedoch noch schaffen mag, bleibt abzuwarten. Politiker ändern Ihre Meinung aufgrund des öffentlichen Drucks bekanntermaßen häufig. Es herscht Wahlkampf…
Im Herbst werden die Karten neu gemischt. Dann könnte es auf einmal heißen: Aus zwei mach drei. Für Lebensmittel könnte man den ermäßigten Satz halten oder sogar leicht senken. Und für Katzenfutter, Babywindeln und Restaurantbesuche könnte dann ein Zwischensatz von 15 Prozent gelten. Da es sich beim Rest dann mehr oder weniger um Luxusgüter handelt, könnte man dort umso leichter etwas drehen – natürlich weiter nach oben. Wohin denn auch sonst ?
Schlagwörter:2010 mehrwertsteuer, höhere, Mehrwertsteuer 2010, Mehrwertsteuer erhöhung 2010, mehrwertsteuer satz 2010 | Posted under MWST, Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer 2010 | 5 Kommentare
Mehrwertsteuer 2010
Last Updated on Samstag, 29 Mai 2010 07:27 Written by admin for MWST.de
Mehrwertsteuer 2010
Die Mehrwertsteuer bzw Umsatzsteuer wird künftig nach europäischen Richtlinien erhoben und damit keinesfalls weniger kompliziert als vorher.
Ab 2010 gilt bei sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern das Empfängerortprinzip als Grundregel zur Leistungsortsbestimmung….
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde das „Mehrwertsteuer- Paket“ (EG-Richtlinie 2008/8 und 2008/9) in nationales Recht umgesetzt. Damit ergeben sich Modifikationen beim Ort der Dienstleistung, bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft und bei der Rechnungserteilung. Außerdem müssen Unternehmer sonstige Leistungen an in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Leistungsempfänger in einer zusammenfassenden Meldung sowie in der Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Stichtag ist der 1. Januar 2010.
Der Bestimmung des Leistungsorts kommt höchste Bedeutung zu, da davon die Entscheidung abhängt, ob eine Leistung am Sitz des leistenden Unternehmers (Ursprungslandprinzip) oder im Staat des Empfängers (Empfängerortsprinzip) zu versteuern ist. Nach der bisherigen Rechtslage gilt das Ursprungslandsprinzip als Grundregel. Ab 2010 gilt bei sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern das Empfängerortprinzip als Grundregel zur Leistungsortsbestimmung. Danach wird eine sonstige Leistung, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt – bis auf bestimmte Ausnahmen – an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.
Wird die Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmens ausgeführt, ist die Betriebsstätte maßgebend. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber seinem Auftragnehmer seine Umsatzsteuer- Identifikations-Nummer (USt-IdNr.), dokumentiert er damit, dass er Unternehmer ist. Der Auftragnehmer darf damit annehmen, dass er seine Leistung für einen unternehmerischen Bereich erbringt. Bei einem im Drittland ansässigen Leistungsempfänger könnte sich der Nachweis der Unternehmereigenschaft allerdings als schwierig erweisen. Nicht unternehmerisch tätige juristische Personen, denen eine USt-IdNr. erteilt worden ist, werden für die Bestimmung des Leistungsorts einem Unternehmer gleichgesetzt. Dies bestätigt dem leistenden Unternehmer, dass der Empfänger seiner Leistung für umsatzsteuerliche Zwecke registriert ist.
Werden die sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer erbracht, bleibt es auch ab 2010 bei der alten Grundregel, dass die Leistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte an einen Nichtunternehmer ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als Ort der sonstigen Leistung.
Von der Grundregel, dem Empfängerortsprinzip, gibt es zahlreiche Ausnahmen, so beispielsweise für Grundstücksumsätze und Vermittlungsleistungen. Die Ortsbestimmung für Katalogleistungen (Lizenzen, Beratungsleistungen) hat wegen der neuen Grundregel nur noch eingeschränkt Bedeutung. Bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner.
Abweichend von der bisherigen Regelung gilt ein Unternehmer künftig auch dann als im Ausland ansässig, wenn er im Inland zwar eine Betriebsstätte besitzt, diese Betriebsstätte aber tatsächlich den Umsatz nicht ausgeführt hat. Das Merkmal „Zweigniederlassung“ ist entfallen. Die Feststellung der Ansässigkeit wird dadurch allerdings nicht vereinfacht. Denn anders als bisher muss ab 2010 genau festgestellt werden, ob die Leistung eines ausländischen Unternehmens durch seine inländische Betriebsstätte erbracht wurde. Die entsprechende Dokumentation dürfte beispielsweise bei Beratungsleistungen schwierig sein.
Sofern sich der Leistungsort bei einer sonstigen Leistung nach dem Sitz oder einer Betriebsstätte des Leistungsempfängers richtet und der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, hat der leistende Unternehmer ab dem 1. Januar 2010 auch die USt-IdNr. des Leistungsempfängers anzugeben. Für Dienstleistungen, die innerhalb der EU erbracht werden, gelten weitere Besonderheiten. Diese sogenannten „innergemeinschaftlichen Dienstleistungen“ sind ab 1. Januar 2010 in der zusammenfassenden Meldung (ZM) zu erklären. Dazu gehören solche Leistungen, die unter das Empfängerortsprinzip fallen und für die die in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Leistungsempfänger die Steuer schulden.
In der ZM ist die USt-IdNr. jedes einzelnen Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat und die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen anzugeben. Die Leistungen sind in dem Meldezeitraum zu erklären, in dem der Unternehmer die entsprechende Rechnung ausgestellt hat, spätestens in dem Monat der Ausführung der Dienstleistung folgende Monat. Die in der ZM zu meldenden Dienstleistungen sind ab 2010 auch in der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Jahreserklärung zu erfassen. Damit bleibt abzuwarten was die neuen Regelungen der EU mitsich bringen werden.
Schlagwörter:Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer 2010, mehrwertsteuern, MWST, Umsatzsteuer 2010 | Posted under MWST, Mehrwertsteuer, USt, Umsatzsteuer | Keine Kommentare