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Mehrwertsteuererhöhung ab 2011 (MWST Schweiz)

Mehrwertsteuererhöhung ab 2011 (MWST Schweiz)

Das Schweizer Stimmvolk hat der IV Zusatzfinanzierung mit 54.5% zugestimmt.

Die Mehrwertsteuer wird von 2011 bis 2017 proportional angehoben.

Der Normalsatz steigt von 7.6% auf 8%, der reduzierte Satz von 2.4% auf 2.5% und der Beherbergungs Sondersatz von 3.6% auf 3.8%. Die Kaufkraft der Bevölkerung wird um jährlich 1.2 Milliarden Franken sinken.

Die Zwischenfinanzierung der IV, von einer Sanierung kann man leider nicht sprechen – erfolgt auf unsolidarische Weise und klar zum Nachteil des Gastgewerbes. Wer in einem Restaurant oder in einer Bar einen Kaffee trinkt, trägt relativ gesehen vier Mal mehr zur Defizitdeckung der Invalidenversicherung bei als jemand, der sich einen Kaffee an einem Take-Away, Kiosk oder Tankstellen-Shop holt.

Noch weniger zur Stabilisierung der IV tragen Betriebe bei, die nur wenig oder gar keine Mehrwertsteuer entrichten, beispielsweise Kleinstbetriebe mit weniger als 75’000 Franken, stark exportorientierte Firmen oder Banken und Versicherungen, deren Dientsleistungen zu einem grossen Teil nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Weitere MWST Erhöhungen erfahren sie stets aktuell auf mwst.de



MWST Mehrwertsteuerpaket 2010

Mehrwertsteuerpaket 2010

Das sogenannte Mehrwertsteuerpaket 2010 ist eine der umfangreichsten Gesetzesnovellen im Bereich der Umsatzsteuer. Die Neuregelung tritt ab dem 01.01.2010 in Kraft und regelt die grenzübergreifende Besteuerung von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union.

Sie betrifft alle Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten. Künftig hat nicht der Dienstleister, sondern das empfangende Unternehmen, sofern dieses in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist, die Umsatzsteuer nach den entsprechenden steuerrechtlichen Ländervorschriften zu entrichten. Die Steuerschuld wird also auf den Leistungsempfänger verlagert. Dies kann sowohl Einkaufs- als auch Vertriebsprozesse betreffen. Sie sollten daher darauf achten, die nötigen Anpassungenr echtzeitig vorzunehmen. MWST 2010



Mehrwertsteuererhöhung – Tabelle und Beispielrechnung

Mehrwertsteuererhöhung – Tabelle und Beispielrechnung

MWST Mehrwertsteuer Tabelle

MWST Mehrwertsteuer Tabelle

Die obere Tabelle zeigt, wie sich die Preise anpassen müssten, würde der Handel bei einer MWST Erhöhung
diese vollständig an den Kunden weitergeben.

Beispiel:

Nehmen wir an, ein Produkt hat bei dem aktuellen Mehrwersteuersatz von 19% einen Preis von 100 EUro.
Nehmen wir nun einmal an, die Mehrwertsteuer erhöht sich um 2 Prozentpunkte auf 21%.
Weiter nehmen wir an, dass der Handel die Mehrwertsteuer erhöhung vollständig an den Kunden weitergibt.
Das besagte Produkt würde nun 102 Euro kosten. Also eine Preisteigerung von 2%.

Selbst wenn der Handel die Erhöhung der Mehrwertsteuer auch nur teilweise
an den Endkunden weitergeben würde, wären die Auswirkungen auf die Inflation
spürbar.

Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass einige Produkte nur einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen (in der Regel 7%) oder von der Mehrwertsteuer befreit sind.




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