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Mehr Lohnsteuer für Geringverdiener

Mehr Lohnsteuer für  Geringverdiener

Seit dem 1.1.2010 zahlen Menschen mit geringem Einkommen eine höhere Lohnsteuer. Das geht aus einem Vergleich der Lohnsteuertabellen der Jahre 2009 und 2010 hervor.

Dass Geringverdiener in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr stärker mit Lohnsteuer belastet werden, ist nach Angaben der Bundesregierung eine Folge der geänderten Regelungen zum Sonderausgabenabzug „und der damit verbundenen unvermeidlichen strukturellen Änderungen bei der Vorsorgepauschale“.

Wie es in der Antwort der Regierung (17/1519) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1313) weiter heißt, sei jedoch im parlamentarischen Verfahren mit der Einführung einer Mindestvorsorgepauschale ein Kompromiss gefunden worden, „der die Mehrbelastungen vermindert und zugleich bewirkt, dass nicht in größerem Umfang Nachzahlungsfälle entstehen“. Dauerhafte Nachteile würden den Arbeitnehmern ohnehin nicht entstehen, da mit der Einkommensteuerveranlagung ein Ausgleich erfolge, wenn der Arbeitnehmer entsprechende Vorsorgeaufwendungen geleistet habe.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 150 v. 10.5.2010



Lohnsteuer 2011 – die wichtigsten Änderungen und Richtlinien

Lohnsteuer 2011 – die wichtigsten Änderungen und Richtlinien

Lohnsteuer 2011

Lohnsteuer 2010

Der für alle Arbeitgeber gesetzlich vorgegebene Übergang auf die elektronische Lohnsteuerkarte (ElsterLohn II) wird erst für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2012 möglich sein.

Die gesetzliche Absicherung der Folgewirkungen aus der Terminverschiebung für das Lohnsteuerverfahren 2011, wie z.b. die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 sowie der eingetragenen Lohnsteuerfreibeträge sind dem Jahressteuergesetz 2010 vorbehalten, die ergänzenden Verwaltungsanweisungen hierzu den Lohnsteuer-Richtlinien 2011

Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte erfolgt nach geltender Gesetzeslage zum letzen mal für das Jahr 2010. Für das Übergangsjahr 2011 muss deshalb der Lohnsteuerabzug bis zur kompletten  Realisierung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ohne neue Lohnsteuerkarte erfolgen.

Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist vom Gesetzgeber in 52b EStG i.d. Entwurfsfassung des JStG 2010 beabsichtigt. Danach hat die Steuerkarte 2010 mit den eingetragenen Besteuerungsmerkmalen und Freibeträgen auch für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ab 1.1.2011 bis zur Einführung von ElsterLohn II weiter Gültigkeit.

SONDERREGELUNG: Eine Sonderregelung ist für ledige Arbeitnehmer vorgesehen, die 2011 ein Ausbildungsdienstverhältnis beginnen. Für diese Personengruppe darf ohne Vorlage einer Lohnsteuerbescheinigung der Steuerabzug nach der Steuerklasse I vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer hat dem Lohnbüro durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien enthalten hierzu den ergänzenden Hinweis, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 nach Ablauf des Jahres nicht vernichten darf. Er muss sie während des fortbestehenden Dienstverhältnisses beim Lohnkonto aufbewahren bzw. bei Beendigung der Beschäftigung an den Arbeitnehmer herausgeben.

Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 für Zeiträume ab dem 1.1.2011 ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Dasselbe gilt auch für Arbeitnehmer, die die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 beantragen,sollte keine Papierlohnsteuerkarte 2010 mehr vorhanden sein, z. B.  bei einem Verlust der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. bei beruflichen Wiedereinsteigern.



Lohnsteuer

Die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer (Deutschland: § 38 EStG) und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Beim Lohnsteuerjahresausgleich wird der Jahressteuerbetrag so berechnet, dass er mit der Einkommensteuer absolut identisch ist. Als Ausnahme von dieser Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz gilt die Lohnsteuerpauschalierung.

Wer erhebt die Lohnsteuer ?

Die Lohnsteuer wird erhoben von:

- Arbeitgeber behält ein und führt diese ab
- Finanzamt überwacht Einbehaltung und Abgabe
- Einnahmen stehen zu 42,5 % Bund und Ländern zu und zu 15% den Gemeinden




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