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Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird in den meisten Fällen mit “GewSt” abgekürzt.

Hierbei handelt es sichum eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines gewerblichen Betriebes erhoben wird; sie wird daher auch als Gewerbeertragssteuer betitelt.

Das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuer-Richtlinien sowie die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung dienen als  rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer.

Da die Gewerbesteuer von den Kommunen erhoben wird, handelt es sich um eine der wichtigsten Einahmequellen der Städte und Gemeinden.

Gemäß dem sogenannten Äquivalenzprinzip handelt es sich bei der Gewerbesteuer um die wohl “gerechteste” Steuer innerhalb des deutschen Steuersystems :

Die Ansiedelung eines gewerblichen Betriebs auf dem Grund und Boden einer Gemeinde verursacht Kosten und Aufwendungen etwa für die Infrastruktur. Entsprechend dieser anfallenden Belastungen erhebt die Gemeinde eine Steuer auf die von dem Betrieb erwirtschafteten Umsätze, um diese Belastungen tragen zu können.

Grundlage der Gewerbesteuer ist damit die Kostenverursachung durch die Existenz des Unternehmens.

Da sich auch die Städte und Gemeinden in Deutschland in einem Wettbewerb untereinander befinden, werden von verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Gewerbesteuersätze erhoben. Die Bundeshauptstadt Berlin etwa wurde in der jüngeren Vergangenheit mehrfach ermahnt, einen adäquaten Satz zu erheben und nicht mit irreal niedrigen Gewerbesteuern Unternehmen aus anderen Standorten anzulocken, was in der Tat der am höchsten verschuldeten Gemeinde Deutschlands merkwürdig zu Gesicht steht.

Prinzipiell gilt vor allem für kleiner Unternehmen und Ein Mann Betriebe ein Freibetrag, bis zu dem keine Gewerbesteuer erhoben wird. Betriebe, die diesen Umsatz übertreffen, müssen nach einem von der Gemeinde festgelegten Satz diese Steuer erheben. Kritiker der Gewerbesteuer wenden hier ein, dass Deutschland einer der wenigen Staaten ist, in denen eine solche Steuer erhoben wird und die Gewerbesteuer daher für den Wirtschaftsstandort Deutschland einen Nachteil darstellt, der letztlich in der Gründung von Briefkastenfirmen im Ausland führt, da für die Gewerbesteuer der Firmensitz entscheidend ist.



Gewerbesteuer Rechner

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Definition Gewerbesteuer:

Die Gewerbesteuer (geläufige Abkürzung: GewSt) ist eine Steuer, die als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Bis einschließlich 1997 wurde über die zweite Komponente der Gewerbekapitalsteuer  auch die Substanz des Gewerbebetriebs besteuert. Seit dem 1. Januar 1998 zeigt sich eine ertragsunabhängige Besteuerung noch in den Gewinnhinzurechnungen, die bestimmte Finanzierungskosten in die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage einbeziehen. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde diese substanzbesteuernde Komponente ausgeweitet, um das Gewerbesteueraufkommen zu verstetigen.

Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und ist ihre wichtigste originäre Einnahmequelle.[1] Sie ist – aus unterschiedlichen Gründen – eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Ausland in vergleichbarer Form nicht anzutreffen.[2] Es handelt sich nach der Definition von § 3 Abs. 2 AO („Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.“) um eine Real- oder Sachsteuer, auch wenn diese Einordnung nach der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer umstritten ist. Die Gewerbesteuer zählt zu den Gemeindesteuern und den Objektsteuern. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschriften die Gewerbesteuer-Richtlinien.

Manuelle Berechnung des Steuermessbetrags
Beispiel 1 Einzelunternehmen/Personenunternehmen

Gewerbeertrag  100.500 €
− Freibetrag      24.500 €
————————–
= Gewerbeertrag   76.000 €

76.000 € * Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag 2.660 €

Beispiel 2 Kapitalgesellschaft

Gewerbeertrag  100.000 €
− Freibetrag           0 €
————————-
= Gewerbeertrag  100.000 €

100.000 € * Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag 3.500 €



Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer muss von allen gewerblichen Unternehmen geleistet werden.
Die Gewerbesteuer kommt ausschließlich den Städten und Kommunen zu Gute.
In den meisten Fällen, stellt die Gewerbesteuer neben der Grundsteuer die einzige Einnahmequelle der Städte dar.

Errechnung der Gewerbesteuer

(Gewerbeertrag + Hinzurechnungen – Kürzungen ) -> Steuermesszahl -> Messbetrag -> Hebesatz -> Gewerbesteuer

Steuermesszahl / Messbetrag

Die Steuermeßzahl ist ein Faktor zur Berechnung der Gewerbesteuer. Ab 2008 liegt diese Messzahl für alle Gesellschaftsformen bei 3,5%.

Hebesatz

Der Hebesatz ist der Faktor, um den die Steuermesszahl multipliziert wird. Das Ergebnis ist dann die prozentuale Gewerbesteuerschuld. Der Hebesatz ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und kann von den Städten selbst festgelegt werden. Dadurch kann ein Wettbewerb um Standortfragen stattfinden.

Der Hebesatz beträgt im günstigsten Fall 200% und liegt durchschnittlich bei 380 – 450%. Großstädte wie Leipzig (460%) oder München (490%) langen da etwas großzügiger zu. Die aktuellen Hebesätze können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Kommune oder bei der IHK erfragen.

Beispielrechnung Gewerbesteuer

Nehmen wir einen Gewinn von 100.000 Euro und ein Hebesatz von 460% an. Steuermesszahl und Hebesatz werden vor der Berechnung durch 100 geteilt, da es sich um Prozentwerte handelt.

100.000 Euro  x  0,0354,6016.100 Euro (entspricht 16,1%)

Gewinn  x  Steuermesszahl  x  Hebesatz  =  Gewerbesteuer

Mit unserem Gewerbesteuerrechner können Sie die Belastung schnell ausrechnen.

Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer

Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr abzugsfähig, die Steuermesszahl nicht mehr gestaffelt und Freibeträge gibt es auch nicht mehr. In Kombination mit der gesenkten Körperschaftsteuer wird trotzdem die durchschnittliche Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften gesenkt um die Wirtschaftlichkeit zu stärken.



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