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Anlegerschutz soll gestärkt werden
Last Updated on Samstag, 29 Mai 2010 06:51 Written by admin for MWST.de
Anlegerschutz soll gestärkt werden
Das Bundesfinanzministerium arbeitet federführend an einem Gesetz, um einen besseren Schutz der Anleger zu gewährleisten. Diskutiert werden unter anderem eine Datenbank mit Informationen zu Finanzberatern und ein „Beipackzettel“ für Finanzprodukte.
Die Finanzkrise hat das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit weiterer substanzieller Verbesserungen des Aufsichtsrechts zu Tage treten lassen.
Durch das Gesetz soll der öffentliche Anlegerschutz gestärkt und die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte verbessert werden. Das beabsichtigte Gesetzesvorhaben beinhaltet eine Reihe von unterschiedlichen Regelungsmaterien, insbesondere:
Stärkung des Anlegerschutzes:
- Ausdehnung der anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) auf den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarkts, Verschärfung der Anforderungen an Prospekte für Graumarktprodukte und Verlängerung von Verjährungsfristen im Bereich der Prospekthaftung („Grauer Kapitalmarkt“);
- Schaffung einer Datenbank über Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte sowie Einführung von Sanktionsmöglichkeiten für die BaFin bei Falschberatung („Falschberatung“);
- Einführung von Kurzinformationsblättern, die den Kunden knapp und in leicht verständlicher Weise über Finanzprodukte informieren sollen.
Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts:
- Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien und Einführung von Mitteilungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen („Leerverkäufe“);
- Einführung neuer Meldepflichten, um das unbemerkte „Anschleichen“ an Unternehmen zu verhindern;
- Neue Regulierungen im Bereich der offenen Immobilienfonds.
Quelle: BMF v. 11.5.2010
Schlagwörter:anleger, anleger schutz, Finanzen, immobilien, regulierungen, stärkung anleger | Posted under Finanzen | Keine Kommentare
Neue Steuern und Verbote Finanzmärkte
Last Updated on Samstag, 29 Mai 2010 06:53 Written by admin for MWST.de
Neue Steuern und Verbote Finanzmärkte :
Die schwarz-gelbe Koalition will eine Finanzmarktsteuer einführen. Ob daraus eine Finanztransaktionssteuer oder eine Finanzaktivitätssteuer wird, soll noch geprüft werden. Zudem haben die EU-Finanzminister Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung vorgestellt.
Wie tagesschau.de berichtet, hat sich die schwarz-gelbe Koalition „auf eine Initiative zur Einführung einer europaweiten Finanzmarktsteuer geeinigt“. In einem Beschluss werde die Bundesregierung aufgefordert, „sich auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer … einzusetzen“. Dabei würden die Modelle Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer geprüft.
Quelle: tagesschau.de v. 18.5.2010, „Koalition fordert Finanzmarktsteuer“; siehe auch KONZ Steuernews vom 18.5.2010 „Geteiltes Echo auf geplante Finanztransaktionssteuer“!
Die EU-Finanzminister haben zudem am 17. und 18.5.2010 eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit der sie Europa robuster und krisenfester aufstellen wollen. Die Ergebnisse betreffen unter anderem die konkrete Umsetzung des neuen europäischen Schutzschirms und eine bessere Finanzmarktregulierung auch für Hedgefonds.
Quelle: BMF v. 18.5.2010
In einem Regulierungsfeld hat die Bundesregierung bereits reagiert:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18.5.2010 ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, vorübergehend untersagt. Vorübergehend verboten hat sie auch so genannte Credit Default Swaps (CDS), soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone ist und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienen (ungedeckte CDS).
Darüber hinaus hat die BaFin ungedeckte Leerverkäufe von Aktien folgender Unternehmen der Finanzbranche untersagt:
- Aareal Bank AG
- Allianz SE
- Commerzbank AG
- Deutsche Bank AG
- Deutsche Börse AG
- Deutsche Postbank AG
- Generali Deutschland Holding AG
- Hannover Rückversicherung AG
- MLP AG
- Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG
Diese Verbote gelten ab dem 19.5.2010, 00:00 Uhr, bis zum 31.3.2011, 24:00 Uhr, und werden laufend überprüft.
Quelle: BaFin, Pressemitteilung v. 18.5.2010, siehe auch tagesschau.de v. 18.5.2010, „Deutschland verbietet ungedeckte Leerverkäufe“
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