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Finanzamt verzichtete auf eine Milliarde Mehrwertsteuer (MWST)
Last Updated on Samstag, 29 Mai 2010 07:15 Written by admin for MWST.de
Finanzamt verzichtete auf eine Milliarde MWST
Östereich, Graz
Zwischen 2003 und 2007 hat das Finanzamt Graz-Stadt in Summe rund 4,6 Mrd. Euro an Umsatzsteuerguthaben an ausländische Unternehmen überwiesen – etwa 5 Prozent des gesamten Ust-Aufkommens
Heftige Kritik des Rechnungshofs an Rückzahlung der Mehrwertsteuer an ausländische Firmen. Grazer Finanzamt überwies eine Milliarde Euro zu viel.
Die Steuer dreht sich im Kreis: Bei Geschäften und Einkäufen, die Unternehmen, auch kleine Firmen, grenzüberschreitend tätigen, können sie sich die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer gutschreiben lassen. Für die bundesweite Abwicklung in Österreich ist das Finanzamt Graz-Stadt zuständig. Nun deckte der Rechnungshof schwere Mängel auf – im Jahr 2008 soll um eine Milliarde Euro zu viel an Steuer ohne “risikoadäquate Kontrollen” ausgezahlt worden sein.
“Karussell”
Derzeit wird die Mehrwertsteuer in der EU nach dem bisher gültigen System rückvergütet. Im internen Sprachgebrauch wird das als “Karussell” bezeichnet. Mit Beginn des kommenden Jahres erfolgt eine gravierende Umstellung, dann wird ein Finanzamt im Heimatland des Unternehmens für die Rückvergütung verantwortlich sein. Ob Mängel und Fehler dadurch ausgeschaltet werden, ist für Steuerexperten nicht explizit gesichert.
In Graz ist, so der Rechnungshof, Personalmangel der Grund für die Fehler. “Ich kann mir vorstellen, dass es Personalmangel gibt”, sagt Karl Wascher, Präsident der steirischen Kammer der Wirtschafstreuhänder zur Kritik des Rechnungshofs. Der Rechnungshof listet auf, dass in den Jahren 2003 bis 2007 die Zahl der erledigten Anträge um 81 Prozent auf 5584 gestiegen, die Zahl der eingesetzten Mitarbeiter um etwa ein Fünftel auf 24 gesunken ist. “Auf einen Mitarbeiter entfielen 2008 rund dreieinhalb Mal so viele Erledigungen, wie 2003″, steht im Bericht.
Kritik zurück gewiesen
Im Finanzministerium weist Harald Waiglein die Anwürfe zurück. Der Rechnungshofbericht sei “grob missverständlich”, er wird im Gespräch mit der Kleinen Zeitung noch schärfer und lässt einen Versuch, “das Finanzamt in die Pfanne zu hauen” anklingen. Die Kritik bestehe “zu Recht und auch zu Unrecht”. Der Personalrückgang sei “politisch gewollt” gewesen und habe zu einer Steigerung der Effizienz in der Leistung der Mitarbeiter geführt. Der Fehler sei auch in der EDV bedingt gewesen, die 2007 eingesetzt wurde, jetzt aber bereits bereinigt. Es gebe ausreichende Kontrollen, “auch noch vor der Auszahlung”, sagt Waiglein. Vor der EDV wurde “händisch lückenlos geprüft”.
Der Rechnungshof schreibt, dass seit 2004 bei Betriebsprüfungen weniger als ein Prozent der Fälle geprüft wurden. Die Grazer Finanzbeamten hätten nicht einmal Zeit, die Liste der Verdachtsfälle auf Missbrauch, vom Finanzministerium erstellt, zeitgerecht auszuwerten. Zwischen Jänner und September 2008 wären von 8085 Fällen gerade 157 kontrolliert worden.
Quelle: Kleinezeitung Össtereich
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Auskunft vom Finanzamt darf Geld kosten
Last Updated on Samstag, 29 Mai 2010 06:58 Written by admin for MWST.de
Auskunft vom Finanzamt darf Geld kosten
Mit einer verbindlichen Auskunft können Sie sich im Vorfeld eines wichtigen Vorhabens über dessen steuerliche Beurteilung absichern. Die seit 2007 bestehende Gebührenpflicht beurteilt das Finanzgericht Baden-Württemberg als verfassungsgemäß.
In genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten können Steuerzahler die Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die steuerliche Beurteilung dieses künftigen Sachverhalts beantragen. Verbindliche Auskünfte sind infolge einer Änderung der Abgabenordnung seit dem Jahr 2007 gebührenpflichtig.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Erhebung dieser Gebühr mit der Verfassung vereinbar ist. Sie ist durch den bei der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der verbindlichen Auskunft entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand und durch den mit der Auskunft verbundenen persönlichen Vorteil für den Steuerzahler gerechtfertigt. Auch die häufig beklagte Komplexität des geltenden Steuerrechts verpflichtet den Staat nicht dazu, verbindliche Auskünfte gebührenfrei anzubieten. Gegen die Bemessung der Gebührenhöhe bestehen gleichfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen.
Tipp: Wenn die verbindliche Auskunft Steuern betrifft, die Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen können, können Sie auch die Gebühr von der Steuer absetzen!
Quelle: FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr. 1/2010 v. 10.5.2010, Urteil v. 17.3.2010 – 1 K 681/08
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