Today is Donnerstag, 9th Februar 2012

Posts Tagged ‘bundesrat’

Bundesrat hat keine Einwendungen gegen höhere Bezüge von Bundesbeamten

Bundesrat hat keine Einwendungen gegen höhere Bezüge von Bundesbeamten
Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO/ELA) Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen die geplante Anhebung der Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund. Dies geht aus der als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates (17/2066) zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1878) hervor, der am Donnerstagabend abschließend im Bundestag beraten wird. Danach ist eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 durch eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 27. Februar dieses Jahres vorgesehen.

Im ersten und zweiten Schritt werden die Dienstbezüge laut Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent und zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent angehoben. Zum 1. August 2011 sollen sie nochmals um 0,3 Prozent erhöht werden. ”Diese Erhöhung geht von dem gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, wird jedoch gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um 0,2 Prozentpunkte zugunsten der Versorgungsrücklage vermindert“, heißt es in der Vorlage. Ergänzend solle für Empfänger von Dienstbezügen eine Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011 gezahlt werden.

Die Anpassung der Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 soll dem Entwurf zufolge unter Anwendung der 2001 eingeführten schrittweisen Verminderungen erfolgen, mit denen der sogenannte Riester-Faktor in der Beamtenversorgung nachvollzogen wird. Danach werden die Versorgungsbezüge rückwirkend zum Jahresbeginn dieses Jahres um rund 0,66 Prozent und Anfang 2011 um rund 0,06 Prozent erhöht sowie um 0,3 Prozent zum 1. August 2011. Quelle: bip



MWST – Bundesrat will keine zusätzlichen MWSt-Kontrolleure

MWST – Bundesrat will keine zusätzlichen MWSt-Kontrolleure

(sda) Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer-Abrechnungen der Firmen nicht häufiger kontrollieren als heute. Er lehnt die Forderung der SP ab, die jährlichen MWSt-Erträge dank zusätzlichen MWSt-Kontrolleuren um 650 Millionen Franken zu steigern.

Zwar räumt der Bundesrat die Wirksamkeit von zusätzlichen Kontrollen ein. Zusätzliche Kontrollen würden mehr Betrugs-, Hinterziehungs- und weiteren Steuermissbrauchsfälle zu Tage bringen. In den Jahren 2007 bis 2009 habe ein MWSt-Kontrolleur nach Abzug der Lohnkosten jährlich 545′000 Franken Mehreinnahmen generiert.

Angesichts dieser Zahlen müsste aber der Personalbestand der Eidgenössischen Steuerverwaltung um etwa 1100 Personen erhöht werden, um die von der SP in ihrer Motion angepeilten 650 Millionen Franken zu erreichen. Dies entspricht ungefähr einer Verdoppelung.

Eine so hohe Anzahl Steuerinspektoren entspreche nicht der Schweizer Steuerkultur, argumentiert der Bundesrat in seiner letzte Woche publizierten Antwort auf die Motion. Die Motion sei nicht realisierbar. Die SP kritisierte in ihrem Vorstoss, dass die Firmen in der Schweiz im Schnitt nur alle 33 Jahre kontrolliert werden. Gemäss Angaben des Bundesrats beträgt das Kontrollintervall gar 35 Jahre.

Quelle: NZZ Online



MWST Schweiz – Bundesrat hält an MWST Einheitssatz fest – Zusatzbotschaft angekündigt

MWST Schweiz – Bundesrat hält an MWST Einheitssatz fest – Zusatzbotschaft angekündigt
Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hält an einer radikalen Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) mit Einheitssatz und der Abschaffung von Ausnahmen fest. Er will aber dem Parlament eine Zusatzbotschaft unterbreiten und auch neue Modelle prüfen.
Das Parlament hat den ersten Teil der Reform zur administrativen Entlastung der 320′000 mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verabschiedet. Dieser Teil tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Zum wesentlich umstritteneren zweiten Teil mit der Einführung eines Einheitssatzes von 6,1% will der Bundesrat eine Zusatzbotschaft verabschieden.
Wie er am Mittwoch feststellte, hat sich mit dem Ja zur vereinfachten Administration die Ausgangslage für die eigentliche MWST-Reform geändert. Zudem habe sich nach dem Ja von Volk und Ständen zur befristeten Erhöhung der MWST zugunsten der Invalidenversicherung die Grundlagen geändert. Die in der Botschaft enthaltenen Gesetzesentwürfe und die Finanzberechnungen seien nicht mehr aktuell.
In einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates schlägt der Bundesrat vor, für den zweiten Teil der Reform eine Zusatzbotschaft vorzulegen. Er ersucht deshalb die WAK, diesen Teil vorerst nicht zu behandeln. Er werde innert nützlicher Frist die Grundlagen für eine faktenbasierte Diskussion nachliefern.
Der Bundesrat bestätigte seinen festen Willen, die MWST radikal zu vereinfachen und damit ein spürbares Wirtschaftswachstum zu fördern. Die MWST-Reform werde die Wirtschaft um jährlich 1,8 Mrd CHF durch den Abbau der Schattensteuer (taxe occulte) entlasten. Zudem könnten rund 280′000 Unternehmen ihre Leistungen zu einem tieferen Satz versteuern.
Der Bundesrat will die Zusatzbotschaft nutzen, um zusätzliche Möglichkeiten zur Vereinfachung der MWST zu prüfen, so ein Zweisatzmodell oder ein weniger weit gehender Verzicht auf Ausnahmen. Die geltende Botschaft will an Stelle der heutigen drei Steuersätze (7,6% normal, 3,6% Hotellerie, 2,5% reduziert) einen Einheitssatz von 6,1% einführen und die meisten der 25 Steuerausnahmen abschaffen.

Quelle: Schweizer Handelszeitung



Top
21 Besucher online
21 Gäste, 0 Mitglied(er)
Meiste Besucher heute: 21 um/am 09:16 am UTC
Diesen Monat: 24 um/am 02-08-2012 12:09 pm UTC
Dieses Jahr: 24 um/am 02-08-2012 12:09 pm UTC
Jederzeit: 151 um/am 04-18-2011 10:29 pm UTC