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Umsatzsteuerlichen Freigrenze

Umsatzsteuerlichen Freigrenze

Im Bundestag notiert: Freigrenze

Berlin: (hib/HLE/MIK) Nach der Wirkung der umsatzsteuerlichen Freigrenze von 17.500 Euro für Kleinunternehmer erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/2239). Die Fraktion will unter anderem wissen, ob es neben der Bürokratievermeidung weitere positive Effekte der Freigrenze gibt und wie deren Höhe begründet wird. Quelle: hib

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