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MWST Schweiz – Bundesrat hält an MWST Einheitssatz fest – Zusatzbotschaft angekündigt
Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hält an einer radikalen Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) mit Einheitssatz und der Abschaffung von Ausnahmen fest. Er will aber dem Parlament eine Zusatzbotschaft unterbreiten und auch neue Modelle prüfen.
Das Parlament hat den ersten Teil der Reform zur administrativen Entlastung der 320′000 mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verabschiedet. Dieser Teil tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Zum wesentlich umstritteneren zweiten Teil mit der Einführung eines Einheitssatzes von 6,1% will der Bundesrat eine Zusatzbotschaft verabschieden.
Wie er am Mittwoch feststellte, hat sich mit dem Ja zur vereinfachten Administration die Ausgangslage für die eigentliche MWST-Reform geändert. Zudem habe sich nach dem Ja von Volk und Ständen zur befristeten Erhöhung der MWST zugunsten der Invalidenversicherung die Grundlagen geändert. Die in der Botschaft enthaltenen Gesetzesentwürfe und die Finanzberechnungen seien nicht mehr aktuell.
In einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates schlägt der Bundesrat vor, für den zweiten Teil der Reform eine Zusatzbotschaft vorzulegen. Er ersucht deshalb die WAK, diesen Teil vorerst nicht zu behandeln. Er werde innert nützlicher Frist die Grundlagen für eine faktenbasierte Diskussion nachliefern.
Der Bundesrat bestätigte seinen festen Willen, die MWST radikal zu vereinfachen und damit ein spürbares Wirtschaftswachstum zu fördern. Die MWST-Reform werde die Wirtschaft um jährlich 1,8 Mrd CHF durch den Abbau der Schattensteuer (taxe occulte) entlasten. Zudem könnten rund 280′000 Unternehmen ihre Leistungen zu einem tieferen Satz versteuern.
Der Bundesrat will die Zusatzbotschaft nutzen, um zusätzliche Möglichkeiten zur Vereinfachung der MWST zu prüfen, so ein Zweisatzmodell oder ein weniger weit gehender Verzicht auf Ausnahmen. Die geltende Botschaft will an Stelle der heutigen drei Steuersätze (7,6% normal, 3,6% Hotellerie, 2,5% reduziert) einen Einheitssatz von 6,1% einführen und die meisten der 25 Steuerausnahmen abschaffen.
Quelle: Schweizer Handelszeitung
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