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BFH zur Umsatzsteuer bei Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens durch den Gesamtrechtsnachfolger

Leitsatz:

Die Veräußerung eines zum Unternehmensvermögen des Erblassers gehörenden Gegenstandes durch den Gesamtrechtsnachfolger ist eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung.

Quelle:

BFH, Urteil vom 13.01.2010, V R 24/07
Verfahrensgang: FG Rheinland-Pfalz, 6 K 1423/05 vom 11.01.2007

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