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Home / BFH: Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender BuchführungspflichtBFH: Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht
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Leitsatz:
Die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG kommt nur bei besonderen Härten wie z.B. dem Überschreiten der nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bestehenden Umsatzgrenze aufgrund außergewöhnlicher und einmaliger Geschäftsvorfälle, nicht aber allgemein aufgrund einer fehlenden Buchführungsverpflichtung in Betracht.
Quelle:
BFH, Urteil vom 11.02.2010, V R 38/08
Verfahrensgang: FG Köln, 1 K 4430/04 vom 26.08.2008
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