Today is Sonntag, 20th Mai 2012

BFH: Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht

Leitsatz:

Die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG kommt nur bei besonderen Härten wie z.B. dem Überschreiten der nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bestehenden Umsatzgrenze aufgrund außergewöhnlicher und einmaliger Geschäftsvorfälle, nicht aber allgemein aufgrund einer fehlenden Buchführungsverpflichtung in Betracht.

Quelle:

BFH, Urteil vom 11.02.2010, V R 38/08
Verfahrensgang: FG Köln, 1 K 4430/04 vom 26.08.2008

Ähnliche Artikel.

  1. BZSt: Abgabe von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung
  2. BFH zur Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung
  3. BFH zur Umsatzsteuer bei Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens durch den Gesamtrechtsnachfolger

Leave a Reply





Please leave these two fields as-is:
Top
224 Besucher online
225 Gäste, 0 Mitglied(er)
Meiste Besucher heute: 275 um/am 11:16 am UTC
Diesen Monat: 363 um/am 05-04-2012 11:25 am UTC
Dieses Jahr: 363 um/am 05-04-2012 11:25 am UTC
Jederzeit: 363 um/am 05-04-2012 11:25 am UTC