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Norderfriedrichskoog und andere Gewerbesteueroasen

Steuer Paradis Norderfriedrichskoog
Die Gemeinde Norderfriedrichskoog befindet sich in Schleswig Holstein.
Sie hat 70 Einwohner und mehr als 500 angesiedelte Unternehmen.
Durch Grundstücksverkauf an die Bauern hat die Gemeinde keinen Finanzbedarf und hat den Gewerbesteuer Hebesatz auf 0% gesenkt.
Das hat natürlich die großen Firmen angelockt, die dort Ihren “Hauptsitz” hinverlegten da sie so die gesamte Gewerbesteuer sparen konnten.
Seit 2004 sind die Gemeinden und Städte verpflichtet, einen Mindesthebesatz von 200% zu berechnen. Selbst in diesem Fall beträgt die maximale Gewerbesteuerbelastung für eine Kapitalgesellschaft in Norderfriedrichskoog “nur” 7% .
Andere Gemeinden haben ebenfalls den Hebesatz auf 200% gesenkt, um Unternehmen in die Region zu locken.
Die Gemeinde zu Beiersdorf Freudenberg im Märkischen hat Verfassungsbeschwerde gegen das jetzige Gewerbesteuergesetz vom Dezember 2003 eingelegt.
Begründet wird die Beschwerde mit der Verletzung der finanziellen Souveränität der Städte und Gemeinden, die Ihnen nach der Verfassung zusteht.
Die Beschwerde wurde zugelassen und nun heißt es abzuwarten, wie die Entscheidung von höherer Instanz gefällt wird.
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Schlagwörter:Gewerbe Steuer Oase, Norderfriedrichskoog, Steuer Oase, Steuer Paradis, Steueroase
Na dann mal auf nach Norderfriedrichskoog
Norderfriedrichskoog wird den Gewerbesteuerhebesatz nicht bei 200 % halten können.
Auf Grund der verschiedenen Umlagen kommt es mit einem zeitlichen Verzug von wenigen Jahren zur Überschuldung der winzigen Gemeinde.
Im Moment wird ein neuer Hebesatz von 310 % diskutiert, der dem Landesdurchschnitt entspricht.
Den Mindesthebesatz von 200 % können nur Kommunen halten, die auch weitere signifikante Einnahmen haben, damit die kommunalen Umlagen, die nach dem durchschittlichen Hebesatz im jeweiligen Bundesland und nicht nach dem realen Hebesatz berechnet werden, geleistet werden können.
Zu diesen Gemeinden mit sehr guten Chancen zählt Zossen bei Berlin.
Bei der Schaffung der Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung des Unternehmenssitzes in Zossen können wir Ihnen sehr behilflich sein.
Sollten Sie weitere Leistungen vor Ort benötigen, sind wir gern für Sie da.
Weiter Informationen finden Sie unter www.unternehmerzentrum-zossen.de
Gern beantworten wir Ihnen weitere Fragen unter http://www.unternehmerzentrum-zossen.de/de/kontakt.html
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team des Unternehmerzentrums Zossen