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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer muss von allen gewerblichen Unternehmen geleistet werden.
Die Gewerbesteuer kommt ausschließlich den Städten und Kommunen zu Gute.
In den meisten Fällen, stellt die Gewerbesteuer neben der Grundsteuer die einzige Einnahmequelle der Städte dar.
Errechnung der Gewerbesteuer
(Gewerbeertrag + Hinzurechnungen – Kürzungen ) -> Steuermesszahl -> Messbetrag -> Hebesatz -> Gewerbesteuer
Steuermesszahl / Messbetrag
Die Steuermeßzahl ist ein Faktor zur Berechnung der Gewerbesteuer. Ab 2008 liegt diese Messzahl für alle Gesellschaftsformen bei 3,5%.
Hebesatz
Der Hebesatz ist der Faktor, um den die Steuermesszahl multipliziert wird. Das Ergebnis ist dann die prozentuale Gewerbesteuerschuld. Der Hebesatz ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und kann von den Städten selbst festgelegt werden. Dadurch kann ein Wettbewerb um Standortfragen stattfinden.
Der Hebesatz beträgt im günstigsten Fall 200% und liegt durchschnittlich bei 380 – 450%. Großstädte wie Leipzig (460%) oder München (490%) langen da etwas großzügiger zu. Die aktuellen Hebesätze können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Kommune oder bei der IHK erfragen.
Beispielrechnung Gewerbesteuer
Nehmen wir einen Gewinn von 100.000 Euro und ein Hebesatz von 460% an. Steuermesszahl und Hebesatz werden vor der Berechnung durch 100 geteilt, da es sich um Prozentwerte handelt.
100.000 Euro x 0,035 x 4,60 = 16.100 Euro (entspricht 16,1%)
Gewinn x Steuermesszahl x Hebesatz = Gewerbesteuer
Mit unserem Gewerbesteuerrechner können Sie die Belastung schnell ausrechnen.
Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr abzugsfähig, die Steuermesszahl nicht mehr gestaffelt und Freibeträge gibt es auch nicht mehr. In Kombination mit der gesenkten Körperschaftsteuer wird trotzdem die durchschnittliche Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften gesenkt um die Wirtschaftlichkeit zu stärken.
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Schlagwörter:Gewerbesteuer