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Anlegerschutz soll gestärkt werden
Das Bundesfinanzministerium arbeitet federführend an einem Gesetz, um einen besseren Schutz der Anleger zu gewährleisten. Diskutiert werden unter anderem eine Datenbank mit Informationen zu Finanzberatern und ein „Beipackzettel“ für Finanzprodukte.
Die Finanzkrise hat das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit weiterer substanzieller Verbesserungen des Aufsichtsrechts zu Tage treten lassen.
Durch das Gesetz soll der öffentliche Anlegerschutz gestärkt und die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte verbessert werden. Das beabsichtigte Gesetzesvorhaben beinhaltet eine Reihe von unterschiedlichen Regelungsmaterien, insbesondere:
Stärkung des Anlegerschutzes:
- Ausdehnung der anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) auf den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarkts, Verschärfung der Anforderungen an Prospekte für Graumarktprodukte und Verlängerung von Verjährungsfristen im Bereich der Prospekthaftung („Grauer Kapitalmarkt“);
- Schaffung einer Datenbank über Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte sowie Einführung von Sanktionsmöglichkeiten für die BaFin bei Falschberatung („Falschberatung“);
- Einführung von Kurzinformationsblättern, die den Kunden knapp und in leicht verständlicher Weise über Finanzprodukte informieren sollen.
Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts:
- Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien und Einführung von Mitteilungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen („Leerverkäufe“);
- Einführung neuer Meldepflichten, um das unbemerkte „Anschleichen“ an Unternehmen zu verhindern;
- Neue Regulierungen im Bereich der offenen Immobilienfonds.
Quelle: BMF v. 11.5.2010
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