Archive for the ‘Steuern sparen’ Category
Behörden kaufen Steuersünder CD (die nächste)
Last Updated on Donnerstag, 10 Juni 2010 08:55 Written by admin for MWST.de
Behörden kaufen Steuersünder CD (die nächste)
Die deutschen Steuerbehörden haben einen weiteren Datenträger mit rund 20.000 Datensätzen gekauft, auf dem sich offenbar Informationen über zahlreiche Steuersünder befinden. Dies meldete die hib.
Wie die Bundesregierung am 9.6.2010 im Finanzausschuss mitteilte, enthält die von der niedersächsischen Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bund erworbene CD rund 20.000 Datensätze mit Angaben zu Namen, Adressen und Kontodaten. Diese Daten würden jetzt ausgewertet und an die zuständigen Behörden weitergeleitet, teilte die Regierung mit. Die Bundesregierung sei dem Land Niedersachsen für die Zusammenarbeit dankbar, erklärte der Regierungsvertreter. Zu dem für die Steuerdaten-CD gezahlten Preis gab es diesmal keine Angaben.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 183 v. 9.6.2010
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Reisekosten eines Unternehmers
Last Updated on Mittwoch, 16 Juni 2010 08:30 Written by admin for MWST.de
Reisekosten eines Unternehmers
Nimmt ein Unternehmer an offiziellen Delegationsreisen von Regierungsmitgliedern und an Tagungen des Weltwirtschaftsforums in Davos teil, können die dafür anfallenden Reisekosten als Betriebsausgaben abziehbar sein.
Der Kläger hatte als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers seines Bundeslandes und – zusammen mit seiner Ehefrau – auch an Tagungen des Weltwirtschaftsforums in Davos teilgenommen. Er ist Alleingesellschafter einer Aktiengesellschaft und ebenso wie sein Ehefrau auch deren Vorstand. Die Kosten der jeweiligen Reisen hatte die Aktiengesellschaft übernommen.
Das Finanzgericht (FG) war der Meinung, die Reisen seien überwiegend privat veranlasst. Die von den Klägern erhoffte Anbahnung geschäftlicher Kontakte sei zu unsicher gewesen, um von einem betrieblichen Interesse ausgehen zu können. Das FG hat deshalb verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe der Reisekosten angenommen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Urteil des FG aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen. Im Streitfall kam eine Aufteilung der Reisekosten nach den beruflichen und privaten Zeitanteilen der Reise nicht in Betracht. Den Reisen lag auch kein unmittelbarer betrieblicher Anlass zugrunde. Deshalb war die betriebliche Veranlassung anhand einer umfassenden Abwägung aller für und gegen sie sprechenden Umstände zu prüfen.
Die vom FG vorgenommene Abwägung beurteilte der BFH als fehlerhaft. Deshalb muss es nun im zweiten Rechtsgang noch einmal prüfen, ob die Reisen beruflich veranlasst waren. Nach Auffassung des BFH ist aufgrund der Auswahl der Reiseteilnehmer durch das zuständige Ministerium im Regelfall die von den Klägern in Anspruch genommene Aussicht auf Anbahnung von Geschäftskontakten als hinreichendes betriebliches Interesse anzuerkennen. Eine private Veranlassung der Reisen sei aufgrund des Programmablaufs grundsätzlich ausgeschlossen gewesen.
Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 51 v. 9.6.2010, Urteil v. 9.3.2010 – VIII R 32/07
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Steuerabkommen mit Luxemburg – Austausch der Steuerinformationen
Last Updated on Donnerstag, 10 Juni 2010 08:53 Written by admin for MWST.de
Steuerabkommen mit Luxemburg – Austausch der Steuerinformationen
Zwischen Deutschland und Luxemburg werden künftig Steuerinformationen ausgetauscht. Bisher war nur das nur eingeschränkt möglich, weil Luxemburg den OECD Standard zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs nicht akzeptiert hatte.
Das Großherzogtum Luxemburg ist jetzt zu einem effektiven Austausch von Steuerinformationen nach dem OECD Standard bereit. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (17/1943) hervor.
Die Änderungen bedeuten nach Angaben der Regierung, „dass für die Besteuerung relevante Informationen, die anderweitig nicht beschafft werden können, vom ersuchten Staat beschafft und an den anfragenden Staat übermittelt werden müssen“.
Das gelte auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer beziehungsweise Begünstigten „intransparenter Rechtsträger“.
Ein Auskunftsersuchen könne auch zur Aufdeckung von unbekannten Steuerfällen gestellt werden, wovon so genannte Rasterfahndungen ausgeschlossen seien.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 181 v. 8.6.2010
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