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Unvollständige Rechnung erhalten – Wie verbucht man eine unvollständige Rechnung
Last Updated on Samstag, 29 Mai 2010 03:24 Written by admin for MWST.de
Unvollständige Rechnung erhalten – Wie verbucht man eine unvollständige Rechnung
In einem Konkreten Fall hat ein Kunde in 2009 für den Kauf eines Gerätes eine Rechnung erhalten.
Dort vermerkt ist der Endbetrag i.H.v. 900€, angegeben mit “inkl. 19% MwSt.”.
Der MwSt.-Betrag ist jedoch nicht einzeln aufgeführt, ebensowenig eine USt-ID.
Lediglich die Steuernummer des Verkäufers befindet sich auf der Rechnung.
Die Rechnung ist damit nicht korrekt.
Kann man die Rechnung dennoch inkl. Vorsteuerabzug verbuchen?
Die Ust-ID muss muss nicht auf der Rechnung stehen.
Die Steuernummer reicht aus.
Aufgrund des fehlenden USt-Ausweises ist die Vorsteuer jedoch nicht abziehbar, die Rechnung muss daher ohne Vorsteuerabzug komplett auf das entsprechende Konto verbucht werden.
Sollte der Verkäufer die Rechnung dahingehend korrigieren ist für 2009 kein Vorsteuerabzug mehr möglich, erst im aktuellen VA-Zeitraum.
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