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Steuerabkommen mit Luxemburg – Austausch der Steuerinformationen
Last Updated on Donnerstag, 10 Juni 2010 08:53 Written by admin for MWST.de
Steuerabkommen mit Luxemburg – Austausch der Steuerinformationen
Zwischen Deutschland und Luxemburg werden künftig Steuerinformationen ausgetauscht. Bisher war nur das nur eingeschränkt möglich, weil Luxemburg den OECD Standard zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs nicht akzeptiert hatte.
Das Großherzogtum Luxemburg ist jetzt zu einem effektiven Austausch von Steuerinformationen nach dem OECD Standard bereit. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (17/1943) hervor.
Die Änderungen bedeuten nach Angaben der Regierung, „dass für die Besteuerung relevante Informationen, die anderweitig nicht beschafft werden können, vom ersuchten Staat beschafft und an den anfragenden Staat übermittelt werden müssen“.
Das gelte auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer beziehungsweise Begünstigten „intransparenter Rechtsträger“.
Ein Auskunftsersuchen könne auch zur Aufdeckung von unbekannten Steuerfällen gestellt werden, wovon so genannte Rasterfahndungen ausgeschlossen seien.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 181 v. 8.6.2010
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