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Doppik – doppelte Buchführung

Unter Doppik versteht man ein Kunstwort, dass den Begriff doppelte Buchführung abkürzen tut.
Die Abkürzung Doppik bezeichnet die DOPPelte Buchführung in Konten.
Eine Widergeburt erhielt der Begriff Doppik mit der Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung auf Länderebene,
um den Unterschied zur bisherigen kameralen Buchführung (Kameralistik) klarzustellen. (sie dazu auch Was ist Kameralistik)

In Abgrenzung zu der in der privat Wirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn  und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz), Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung.

Wir hoffen Ihnen damit eine gute Definition für die Doppik geben zu können.

Das Team von MWST

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